Infos für Fahrschüler

Preiswahrheit und Preisklarheit

Die Fahrschulen sind gesetzlich zu Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet.
Preiswahrheit bedeutet: Für jeden einzelnen Leistungsbereich muss ein fester Preis angekündigt und eingehalten werden. Nach dem Fahrlehrergesetz sind die einzelnen Leistungsbereiche durch folgende Entgeltgruppen definiert:

Grundbetrag
für die allgemeinen Aufwendungen und den theoretischen Unterricht einschließlich der theoretischen Vorprüfungen.
Lehrmaterialien sind im Grundbetrag nicht enthalten, diese müssen immer extra bezahlt werden.

Fahrstunde
"Normalfahrstunde" zu 45 Minuten (gesetzliche Regelleistung) und bezogen auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug

Überlandfahrstunde
Ausbildungsfahrten auf Bundes- und Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Auch die Preise für die so genannten Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen.

Autobahnfahrstunde
Ausbildungsfahrten auf Autobahnen Auch die Preise für die so genannten Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen.

Dunkelheitsfahrstunde
Ausbildungsfahrten bei Dunkelheit und Dämmerung: Auch die Preise für die so genannten Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen.

Vorstellung zur theoretischen Prüfung
Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der theoretischen Prüfung Das Entgelt für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung muss jeweils getrennt ausgewiesen werden. Dieses Entgelt ist unabhängig von den Prüfungsgebühren (für TÜV oder DEKRA) zu entrichten.

Vorstellung zur Praktischen Prüfung
Entgelt für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der praktischen Prüfung

Vorstellung zu einer praktischen
Teilprüfung (betrifft vor allem Lkw und Bus)

Unterweisung am Fahrzeug
Teilprüfung (betrifft vor allem Lkw und Bus)