Mit dem praktischen Unterricht kann schon begonnen werden, bevor der gesamte theoretische Unterricht abgeschlossen ist. Er ist gegliedert in die
- Grundausbildung und die
- besonderen Ausbildungsfahrten (auch Sonderfahrten genannt)
Dazu gehört die Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandschulung), die Schulung auf Autobahnen und die Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.